Keinesfalls, meint der schwedische Gerichtshof, zu dessen Personal Tomas Norström gehört, der als Richter über die Betreiber der Pirate Bay geurteilt hat und über den bekannt geworden ist, dass er zwei Organisationen angehört, die Urheberschutz im Sinne der IFPI betreiben, die sich im Gegenzug auch schon mal finanziell erkenntlich zeigt.
Dass aber diese Aktivitäten zu einer vielleicht einseitigen Sicht geführt haben könnten, weist man in Stockholm empört zurück.
Schließlich – so das Argument – habe der Jurist sich ja irgendwo zum Thema “böse Dinge im Internet” weiterbilden müssen, und da habe sich eben die Mitarbeit in den beiden Gremien angeboten.
Außerdem habe Norström sich seine Kenntnisse über P2P-Umtriebe sich auch nicht nur aus den Quellen der Content-Vertriebsindustrie besorgt, sondern auch anderweitig.
Dass er sich allerdings à la Günter Wallraff als Praktikant bei der Seeräuberbucht eingeschlichen haben könnte, um dort die Server zu ölen, erscheint uns doch ein wenig unwahrscheinlich. [dieter]
[via Ars Technica]
lol ich muss grad an dem lumpen bart von güner wallraff denken wie er mit helmlampe im serverzentrum umhergeistert
ist das witzig