Die grosse Aufregung um angebliche Internetpiraterie (ja, ein Oxymoron) der letzten Dekaden hat sich gelegt, oder ist zumindest in den Hintergrund verschwunden. Das hat wohl vor allem damit zu tun, dass es heute zahlreiche Möglichkeiten gibt, im Internet Kulturgüter rezipieren zu können, ohne sie gleich besitzen zu müssen – wie im Fall eines unter Umständen nicht wirklich legalen Downloads unterstellt. Streamingportale bieten heute Movies und Serien zu Preisen an, die sich eher an der Videotheksgebühr als dem Blu-Ray-Verkaufspreis orientieren. Was es noch gibt:
Streaming von Filmen, deren Urheberrecht abgelaufen ist. Ziemlich schwarz-weiss, und oft ohne Ton. Manche andere Streamingportale zeigen Filme, durchaus in unterschiedlicher Qualität, und ohne irgendetwas anderes dafür zu verlangen, als lästige Werbung wegzuklicken oder sich ein für alle Mal einen Ad-Blocker zu installieren. Ja, richtig, deren Domains enden mitunter auf „.to“, und die Bundesregierung hat auf eine kleine parlamentarische Anfrage der Linkspartei hin zugeben müssen, dass die Benutzung dieser Angebote für den Filmfreund nicht illegal ist. Das Betreiben allerdings schon, und die Frage nach einer Entlohnung der Künstler für ihre Arbeit ist hier auch nicht geklärt. Den Mittelweg bildet hier die nicht nur hierzulande beliebte Kunst der Schnäppchenjägerei. Ähnlich wie bei Bahn-Angeboten kann man sich mitunter günstige – oder kostenlose – Filmstreams sichern. Die sind dann auch bezahlt, allerdings von jemand anderem und aus Werbegründen. Ok, gerne.
pic: disney